Ab 1. November 2020 gilt das GEG 2020 (Gebäudeenergiegesetz)
und führt die folgenden Regeln strukturell zusammen:
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 / ab 2016)
EnergieEinsparungsGesetz (EnEG 2013)
Erneuerbare-Energien-WärmeGesetz (EEWärmeG 2011).
Im GEG 2020 sind verschiedene Regelungen zum Energieausweis für Wohngebäude festgehalten, denn für Wohngebäude ist bei Neuvermietung oder Verkauf ein Energieausweis verpflichtend.
Was ändert sich?
Was bleibt?
Dipl. Ing. Architektin +
Energieberaterin
Kleine Düwelstraße 21
30171 Hannover
Tel.: 0511 - 510 55 50
mobil: 0163 - 510 55 50
Gabi.Oswald@t-online.de